Teilnahmebedingungen

Kontiki - Konferenzen

Tagungsgebühren für Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde        EUR 570,00
 
Tagungsgebühren für Landkreise, Verbände aus dem Verkehrsbereich und Verkehrs-Behörden  EUR 350,00
 
Tagungsgebühren für Studenten  auf Anfrage bei weber@kontiki.net

Tagungsgebühren für Nichtmitglieder EUR 850,00
 
Preise verstehen sich jeweils zuzüglich MwSt. und Bankgebühren.

Die elektronischen Tagungsunterlagen, die unter www.kontiki.net veröffentlicht werden, sind im Preis enthalten.
Kosten für Anreise und Übernachtung sind nicht enthalten.

Die Teilnahme an den Kontiki-Konferenzen ist für Mitglieder des Arbeitskreises Kontiki kostenlos, vorausgesetzt, der Mitgliedsbeitrag wurde bezahlt; über das Kontingent der Firmenmitgliedschaft
hinausgehende Teilnehmer zahlen EUR 570,00 zuzüglich MwSt. und Bankgebühren.

Die Teilnahmegebühr zahlen Sie bitte per Überweisung nach Erhalt der Rechnung.
Die Bezahlung (5 Tage vor Beginn) ist Bedingung für die Teilnahme an der Konferenz.

Rücktritt

Bei schriftlicher Stornierung der Anmeldung bis 4 Wochen vor dem Konferenztermin erstatten wir bereits gezahlte Konferenzgebühren abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EURO 52,00. Wir bedauern, bei späteren Absagen oder bei Nichterscheinen auf der Konferenz die gesamte Tagungsgebühr (100 %) in Rechnung stellen zu müssen. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich.

Gesonderte Bedingungen für die Reservierung von Hotelzimmern und Reisedienstleistungen

Kontiki ist weder selbst Leistungsträger, noch erbringt Kontiki selbst Reisedienstleistungen, sondern ist ausschließlich Vermittler zwischen dem buchenden Konferenzteilnehmer und dem Leistungsträger. Für den Vertrag mit dem Hotel und den Reisevertrag zwischen dem jeweiligen Leistungsträger und dem buchenden Konferenzteilnehmer sind die AGB des jeweiligen Hotels oder des Leistungsträgers maßgeblich, die vor der Buchung zur Ansicht angeboten werden. Der buchende Konferenzteilnehmer verpflichtet sich, die Bedingungen und Modalitäten des Erwerbs, die von den Leistungsträgern die er/sie gewählt hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Zahlung aller Beträge bei Fälligkeit und die Einhaltung der Vorschriften des Lieferanten und Beschränkungen in Bezug auf Verfügbarkeit und Nutzung der Tarife, Produkte oder Dienstleistungen und /oder der Tätigkeit die sie bieten, einzuhalten.